Antirassismus Anträge

Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus (ECCAR)

Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus (ECCAR)

Antrag Piraten vom 10.07.2014

ECCAR ist die „European Coalition of cities against racism. Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus, ist eine von der UNESCO gestartete Initiative. Sie bietet schnelle, exklusive Vernetzungsmöglichkeiten und den gemeinsamen Austausch miteinander an. Somit können die Themen, die Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung umfassen, effizienter und qualitativ hochwertiger umgesetzt werden. Die Piratenfraktion in Offenbach hat in der Stadtverordnetenversammlung den Antrag eingebracht, dass die Stadt Offenbach der Europäischen Städte-Koalition (ECCAR) beitritt und die Stadt Offenbach einen eigenen 10 Punkte Aktionsplan gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aufstellt.

Offenbach wäre somit die erste hessische Stadt, die der ECCAR beitreten würde.

1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus

Damit einher geht der Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritäts-Netzwerkes. Konkret sollte ein Beratungsgremium geschaffen werden, dass aus den Vertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Lager besteht (Jugendliche, Künstler, NGO-Vertreter, Polizei, Stadtverwaltung, Justiz usw.). Es sollen Menschen sein, die die örtlichen Begebenheiten gut einzuschätzen vermögen. In vielschichtigen Institutionen und Organisationen der Stadt sollen die Bereiche: Rassismus und Diskriminierung thematisiert werden.

2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen

Es ist notwendig eine Datensammlung aufzubauen, die die Wirkung der kommunalen Maßnahmen, gemessen an den erreichbaren Zielen und die Entwicklung von Indikatoren bewerten kann. Die Kooperation von Institutionen und die regelmäßige Datenanalyse, der Datentransfer untereinander sind unabdingbar. Daraus resultierend lassen sich auch konkrete stadtspezifische Empfehlungen aussprechen.

3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung

Es sollen Hilfseinrichtungen entstehen, die die Opfer in ihren Anliegen besser unterstützen können. In der Stadtverwaltung ist es erforderlich, eine Anti-Diskriminierungs-Abteilung einzurichten oder einen Ombudsmann zu beauftragen, der sich mit den entsprechenden Beschwerden befasst. Die Opfer benötigen eine Anlaufstelle, die sie vor Ort, psychologisch und rechtlich betreut. Für Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung, die sich rassistischem, diskriminierendem Verhalten schuldig gemacht haben, müssen Disziplinarmaßnahmen vollzogen werden.

4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/-innen

Welche Schutzmaßnahmen und welche Rechte und Pflichten haben die Bürger/-innen? Die Information über die rechtlichen Konsequenzen bei rassistischem Fehlverhalten und deren Sanktionsmöglichkeit sollen transparent und nachvollziehbar erscheinen. Diesem kann man mit folgenden Maßnahmen entgegenwirken. Regelmäßig durchgeführte Veranstaltungsprogramme, zum „Internationalen Tag gegen Rassismus und Diskriminierung am 21. März“, tragen hinzu bei, die Sensibilität der Bürger zu wecken. Es ist dringend erforderlich, die Nichtregierungsorganisationen (NGO´s) in ihren Bemühungen und Aktionen, die sie aufklärend zur Thematik: Rassismus und Diskriminierung anbieten, zu fördern. Zusätzlich sollten multikulturelle Publikationen, in mehreren Fremdsprachen, den Bürger/-innen zugängig sein, die über die Anti-Rassismus-Politik der Stadtverwaltung informieren und Kontaktadressen auflisten, die sowohl die Opfer und gegebenenfalls die Zeugen nutzen können.

5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen

Ein wesentlicher Punkt ist die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen. Beispielsweise sind folgende Aktivitäten notwendig: Das Aufnehmen von Anti-Diskriminierungs-Bestimmungen in städtischen Verträgen und bei der Vergabe von Lizenzen (z. B. Gaststätten, Diskotheken etc.) Auch sollten Unternehmen ausgezeichnet werden, die den Kampf gegen Rassismus aktiv unterstützen und die Mitarbeiter/-innen fördern, in dem sie regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen anbieten und mit diversen Vereinigungen, wie IHK, Gewerkschaften u. a. Verbänden kooperieren.

6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin, die gleiche Chancen für alle nachhaltig fördert

Die Stadtverwaltung sollte Menschen mit Migrationshintergrund und aus diskriminierten Gruppen kommend, verstärkt fördern und ihnen Beschäftigungsverhältnisse anbieten. Dazu gehören auch Fördermaßnahmen der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung.

7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt

Es sollen Leitlinien innerhalb des Verhaltenskodexes für städtische und private Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, entwickelt werden, um damit die Diskriminierung bei Verkauf oder Vermietung von Wohnraum zu bekämpfen. Die Stadtverwaltung sollte die wohnungssuchenden Menschen, die diskriminiert werden, bei der Wohnraumsuche unterstützen. Außerdem wäre es denkbar, den Hauseigentümern und Immobilienmaklern Anreize, z. B. finanzieller Art zu bieten.

8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung

Notwendig ist die Entwicklung von Maßnahmen, die die Chancengleichheit beim Zugang für Bildung und Erziehung gewährleisten. Es könnte eine Anti-Diskriminierungs-Charta für städtische Einrichtungen geschaffen werden. Möglich sollte die Stiftung im Rahmen eines Schulpreises sein. Mit der Verleihung des Titels: „Schule ohne Rassismus“, werden die vorbildlichen antirassistischen Aktivitäten, die regelmäßig als Schulinitiativen stattfinden, prämiert. Aufbauend darauf sollten Lehrmaterialien, die zur Förderung von Toleranz und interkulturellen Menschenrechten dienen, entwickelt werden.

9. Förderung der kulturellen Vielfalt

Die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im städtischen Leben und im öffentlichen Raum sollte im Fokus stehen. Die betroffenen Personengruppen sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Erfahrungen, die sie mit Diskriminierung und Rassismus gesammelt haben, einer breiten Öffentlichkeit zugängig zu machen. Anhand von Dokumentationen oder Filmmaterialien, die erstellt werden. Die kulturellen Begegnungsstätten bedürfen einer regelmäßigen finanziellen Förderung seitens der Stadt, damit sie die kulturelle Vielfalt ihrer Programme, in die offiziellen Kulturangebote der Stadt mit einbinden können. Zum Gedenken an verfolgte, diskriminierte Menschen oder Gruppen, können öffentliche Plätze oder Straßen nach ihnen benannt werden.

10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement

Äußerst wichtig ist das Einsetzen eines Expertengremiums, bestehend aus Wissenschaftlern, Betroffenen und Praktikern. Sie können analysierend und beratend der Bevölkerung und der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen, um durchaus vor übereilten Reaktionen warnen zu können. Die Entwicklung von Mediations- und Konfliktmanagementprogrammen für Institutionen, wie Polizei, Schulen, Jugendzentren und Integrationseinrichtungen ist wünschenswert.

Die ECCAR-Mitgliedschaft ist eine wichtige und richtige Entscheidung. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag beträgt 1000 Euro. Dieser Betrag kann auf Antrag nach der ECCAR Satzung auch gestundet oder gar reduziert werden. Das ist Verhandlungssache. Dieser Betrag ist gering, bedenkt man, dass die dann nicht vom ECCAR abgedeckten Themen im Alleingang vollzogen würden, es bedürfte separater Maßnahmen, um die zu beschließenden Ziele zu erreichen. Das wäre alleine sehr zeit- und kostenintensiv.

 

Heike Laura Wagner-Adolff

hlwa

14.07.2014

 

 

 

 

 

 

 

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