Antirassismus Fraktion2011-16 Presse Stadtpiraten

Offenbach in Europäische Städtekoalition gegen Rassismus aufgenommen

Als 123. Mitglied wurde die Stadt Offenbach in das Netzwerk der Europäischen Koalition von Städten gegen Rassismus (European Coalition of Cities against Racism, ECCAR) aufgenommen. Die Stadtverordneten hatten im Juli vergangenen Jahres beschlossen, dass die Stadt sich um eine Aufnahme bewerben solle. Der Antrag der Stadt wurde nun vom Lenkungsausschuss der Städtekoalition angenommen.

Die Städtekoalition wurde im Jahr 2004 von der UNESCO ins Leben gerufen. Ziel ist die Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und der Austausch von Erfahrungen über erfolgreiche Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Städte aus 23 Ländern in Europa, auch aus der Türkei, wurden Mitglied im Netzwerk.

In einer zehn Punkte umfassenden Charta haben sich die Städte zu konkreten Maßnahmen gegen Rassismus verpflichtet. Im Antrag auf Mitgliedschaft hat der Magistrat detailliert dargelegt, welche Aktivitäten die Stadt bereits im Sinne dieser zehn Punkte ergriffen hat und sich noch einmal auf die Charta verpflichtet. Es zeigt sich, dass die zehn Punkte der Charta in Offenbach bereits mit Aktivitäten in vielen Bereichen umgesetzt werden (siehe Anhang Charta).

Der Lenkungsausschuss der Städtekoalition würdigte das hohe Engagement ausdrücklich und erhofft sich von der aktiven und erfolgreichen Integrationspolitik der Stadt Offenbach neue Impulse auch für die anderen Städte im Netzwerk. (hlwa)

 

ZEHN-PUNKTE-AKTIONSPLAN

 

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UMSETZUNG DES

10-PUNKTE-AKTIONSPLANS

DURCH DIE STADT OFFENBACH AM MAIN

MAßNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON RASSISMUS, FREMDENFEINDLICHKEIT UND DISKRIMINIERUNG IN UNSERER STADT

Der Aktionsplan schlägt unter der Überschrift „Beispiele für Aktionen“ mehrere Aktivitäten für jede der zehn Verpflichtungen vor. Es steht jeder Stadt frei, die Aktivitäten auszuwählen, die sie als besonders geeignet oder wichtig erachtet. Um den Plan konsequent umzusetzen, werden die Städte jedoch gebeten, so bald als möglich mindestens eines der genannten Beispiele pro Verpflichtung durchzuführen. Bitte informieren Sie uns über die ausgewählten Aktivitäten. Sollten Sie weitere Aktionen durchgeführt haben oder planen, so bitten wie Sie, uns auch diese unter dem Titel „Andere Aktivitäten“ mitzuteilen. ZEHN-PUNKTE-AKTIONSPLAN

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Verpflichtung Nr. 1

VERSTÄRKTE WACHSAMKEIT GEGENÜBER RASSISMUS

Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritäts-Netzwerkes

Beispiele für Aktivitäten:

o Einrichtung eines Beratungsgremiums, in dem verschiedene gesellschaftliche Akteure vertreten sind (Jugendliche, Künstler, Repräsentanten von Nichtregierungs-organisationen, der Polizei, der Justiz, der Stadtverwaltung etc.), um die örtliche Situa-tion einschätzen zu können.

 

o Entwicklung eines Systems in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesell-schaft, um rasch auf rassistische Handlungen reagieren und die zuständigen Behörden informieren zu können.

 

o Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung in möglichst vielen Institutionen und Organisationen in der Stadt.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

In der Stadt Offenbach gibt es bereits eine sehr gut ausgebaute Struktur von Gremien, die zum Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung beitragen:

a) Die Lenkungsgruppe Prävention mit den dazugehörigen Runden Tischen mit Bürge-rinnen und institutionellen Vertreter(innen) von Einrichtungen vor Ort/im Stadtteil nimmt diese Aufgabe bereits jetzt wahr, wird aber für dieses Thema noch stärker sensibilisiert.

b) Der Islamische Runde Tisch wurde eingerichtet, um den Dialog zwischen Kommune und islamischen Gemeinden zu verstetigen und zu intensivieren. Der Runde Tisch wird auch genutzt, um problematische Entwicklungen im gesellschaftlichen Leben mit dem Schwer-punkt Islam frühzeitig zu thematisieren und gemeinsame Maßnahmen zur Bearbeitung der Probleme und zur Bekämpfung von Fehlentwicklungen zu entwickeln und umzusetzen.

c) Das Kompetenzteam Integration versammelt die Spitzen einer großen Zahl von aus-ländischen Vereinen und religiösen Gemeinschaften (sog. Migrantenselbstorganisationen) in der Stadt. Es dient als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und zur gemeinsamen Planung von Maßnahmen.ZEHN-PUNKTE-AKTIONSPLAN

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Verpflichtung Nr. 2

BEWERTUNG DER ÖRTLICHEN SITUATION UND

DER KOMMUNALEN MAßNAHMEN

Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Ent-wicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können.

Beispiele für Aktivitäten:

o Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, um die Daten und Informationen re-gelmäßig analysieren und Studien zur örtlichen Situation erstellen zu können.

 

o Entwicklung konkreter, stadtspezifischer Empfehlungen auf der Grundlage der Daten-analyse.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Das Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration hat bereits mehrere Aktivitäten gestar-tet, um dieser Anforderung an eine systematische und nachhaltige Anti-Diskriminierungs-politik zu unterstützen:

a) Das Offenbacher Integrationsmonitoring wurde im Zusammenhang mit der Arbeit als „Modellregion Integration“ entwickelt und wird fortlaufend in Kooperation mit dem Land Hes-sen weitergeführt.

b) Das Integrationskonzept der Stadt wird fortgeschrieben und enthält eine umfassende, auch quantitative Bestandsaufnahme.

c) Themen der Immigration und Integration haben in der statistischen Berichterstattung der Kommune eine hervorgehobene Bedeutung. ZEHN-PUNKTE-AKTIONSPLAN

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Verpflichtung Nr. 3

BESSERE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE OPFER

VON RASSISMUS UND DISKRIMINIERUNG

Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassis-mus und Diskriminierung wehren können.

Beispiele für Aktivitäten:

o Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson oder einer Anti-Diskriminierungs-Abteilung in der Stadtverwaltung, die sich mit entsprechenden Beschwerden befasst.

 

o Förderung örtlicher Einrichtungen, die Opfern rechtlichen und psychologischen Bei-stand leisten.

 

o Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminie-rung.

 

o Einführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung, die sich rassistischen Verhaltens schuldig gemacht haben.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Der Kampf gegen Diskriminierung in allen Ausprägungen bleibt ein zentraler Bestandteil von Integrationspolitik, wie überhaupt von jeder nachhaltigen Sozial-, Bildungs- und Gesell-schaftspolitik. Ihm fühlen sich die Stadt Offenbach und die maßgeblichen sozialen, kulturel-len und wirtschaftlichen Institutionen verpflichtet. Sie trifft Vorsorge gegen Rassismus und Diskriminierung durch eine Reihe von Maßnahmen:

a) Die Integrationsarbeit ist seit vielen Jahren institutionell stark in der Stadtverwaltung verankert. Es gibt einen eigenen Arbeitsbereich Integration im Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration

 

b) Die vorhandenen Migrationsberatungsstellen in der Stadt werden finanziell und fachlich unterstützt.

c) Es gibt eine intensive Arbeit zum Thema in Jugendzentren und Schulen

d) Der Kampf gegen Rassismus und Integration ist Teil der Aufgaben des in den letzten Jahren aufgebauten und inzwischen flächendeckend umgesetzten Quartiersmanage-ments.

 

e) Der Ausländerbeirat der Stadt hat eine Stärkung der kommunalen Arbeit gegen Diskri-minierung gefordert und die Einrichtung einer „Antidiskriminierungsstelle“ vorgeschla-gen. Es ist zu prüfen, wie diese Initiative im Rahmen der sehr begrenzten finanziellen

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Ressourcen der Stadt aufgegriffen werden kann. Dabei wird der Schwerpunkt auf den engeren Bereich der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe sowie ggf. auf die Un-ternehmen des Stadtkonzerns zu legen sein. Unter Umständen kann auch durch die Weiterentwicklung bereits vorhandener Verfahren des Beschwerdemanagements ein wirksamer zusätzlicher Beitrag zur Verhinderung von Diskriminierung geleistet werden.

 

Verpflichtung Nr. 4

BESSERE BETEILIGUNGS- UND INFORMATIONS-

MÖGLICHKEITEN FÜR DIE BÜRGER/INNEN

Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten,

über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und

Sanktionen für rassistisches Verhalten.

Beispiele für Aktivitäten:

o Verbreitung von Publikationen, die über die Rechte und Pflichten der Bürger/innen in einer multikulturellen Gesellschaft, über die Anti-Rassismus-Politik der Stadtverwal-tung, über Sanktionen für rassistisches Verhalten und über Kontaktadressen informie-ren, an die sich Opfer oder Zeugen gegebenenfalls wenden können.

 

o Regelmäßige Durchführung eines vielfältigen Veranstaltungsprogramms zum „Interna-tionalen Tag gegen Rassismus und Diskriminierung“ am 21. März, um die Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren.

 

o Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen in ihren Bemühungen, über Rassis-mus und Diskriminierung aufzuklären und Aktionen gegen diese Phänomene zu entwi-ckeln.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Die Stadt kooperiert mit verschiedenen Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus und Dis-kriminierung, u. a.

a) mit der Initiative „Bunt statt Braun“

 

b) mit anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen, etwa mit Initiativen zur Verbesserung der Situation von Zuwanderern aus Südosteuropa, Flüchtlingsinitiativen, mit Kirchengemein-den, Gewerkschaften, sozialen Trägern u. a.

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Verpflichtung Nr. 5

DIE STADT ALS AKTIVE FÖRDERIN GLEICHER CHANCEN

Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Beispiele für Aktivitäten:

o Aufnahme von Anti-Diskriminierungs-Bestimmungen in städtische Verträge und bei der Vergabe von Lizenzen (z. B. Gaststätten, Diskotheken etc.).

 

o Öffentliche Auszeichnung von örtlichen Unternehmen, die den Kampf gegen Rassis-mus und Diskriminierung aktiv unterstützen.

 

o Wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen.

 

o Förderung von interkulturellen Fortbildungsangeboten für Firmenangestellte in Koope-ration mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels- und Industrievereinigungen.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Die Stadt Offenbach sieht die wesentlichen Ansatzpunkte für die Förderung von Chancen-gleichheit in der Entwicklung von leistungsfähigen und inklusiven Bildungsangeboten für alle sowie in der Sicherung und Verbesserung von Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:

a) Das kommunale Jobcenter verfügt über eine Beauftragte für Chancengleichheit am Ar-beitsmarkt.

b) Darüber hinaus leistet die Stadt Aufklärung bei Arbeitgebern, Förderung der interkulturel-len Kompetenz bei Mitarbeitern von Ämtern, sozialen Trägern und Bildungseinrichtungen.

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Verpflichtung Nr. 6

DIE STADT ALS ARBEITGEBERIN UND DIENSTLEISTERIN,

DIE GLEICHE CHANCEN NACHHALTIG FÖRDERT

Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin

Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten.

Beispiele für Aktivitäten:

o Einführung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung.

 

o Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund und aus diskri-minierten Gruppen in der Stadtverwaltung.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern. Dies wird umgesetzt durch:

a) Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung durch die Personalentwicklung, und die Integrationsabteilung der Stadt

 

b) Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund in der Stadtverwal-tung.

 

Verpflichtung Nr. 7

CHANCENGLEICHHEIT AUF DEM WOHNUNGSMARKT

Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung

bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen.

Beispiele für Aktivitäten:

o Entwicklung von Leitlinien oder Verhaltenskodices für städtische und private Unter-nehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, um Diskriminierungen bei Vermietung und Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen.

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o Gewährung von Anreizen für Hauseigentümer und Immobilienmakler, die sich zur Ein-haltung des städtischen Verhaltenskodex‘ gegen Diskriminierung verpflichten.

 

o Unterstützung von Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, bei der Suche nach Wohnraum.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Bei der Verhinderung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist auf die Eigenverant-wortung der Vermieter und bestehende und auch dort geltende Regeln zu verweisen (Allge-meines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, hier insbesondere §§ 19 ff.). Es ist bekannt, dass der Wohnungsmarkt in der Stadt Offenbach, wie in der gesamten Region Frankfurt/Rhein-Main zur Zeit sehr angespannt ist. Es ist nie auszuschließen, dass diese besondere Marktsi-tuation auch Raum für diskriminierende Praktiken gibt, obwohl die Region insgesamt einen sehr internationalen Charakter hat und auch bei Vermietern generell eine offene Einstellung zu Minderheiten, Immigranten und besonderen Gruppen besteht. Die Stadt beobachtet die Situation und nimmt, wo immer möglich, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Einfluss, wenn diskriminierende Praktiken erkennbar werden.

Dem Magistrat sind in Wohnungsgesellschaften im direkten Einflussbereich der Stadt keine diskriminierenden Praktiken bekannt. Die Stadt wird über die vorhandenen Aufsichtsgremien auch künftig sicherstellen, dass bei der Vermietung von Wohnraum dieser Gesellschaft keine Diskriminierung geübt wird.

Verpflichtung Nr. 8

BEKÄMPFUNG VON RASSISMUS UND DISKRIMINIERUNG

DURCH BILDUNG UND ERZIEHUNG

Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und

Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller

Verständigung durch Bildung und Erziehung.

Beispiele für Aktivitäten:

o Entwicklung von Maßnahmen, um Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Erziehung sicherzustellen.

 

o Einführung einer Anti-Diskriminierungs-Charta für städtische Bildungseinrichtungen.

 

o Verleihung des Titels „Schule ohne Rassismus“ als Auszeichnung für vorbildliche anti-rassistische Aktivitäten und Stiftung eines Preises, der regelmäßig für die besten schu-lischen Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung vergeben wird.

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o Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechten und in-terkultureller Verständigung.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

In Offenbach wird die Verpflichtung Nr. 8 umgesetzt, u.a. durch:

a) Sprachförderung an den Offenbacher Kindertagesstätten

b) Verleihung des Titels „Schule ohne Rassismus“ als Auszeichnung z.B. bei der Robert-Koch-, und der Albert-Schweitzer Schule

 

Teilnahme an Toleranz- und Demokratie Projekten der Bundesregierung in der Jugend und Schulsozialarbeit zur Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung.

Verpflichtung Nr. 9

FÖRDERUNG DER KULTURELLEN VIELFALT

Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen,

im öffentlichen Raum und im städtischen Leben.

Beispiele für Aktivitäten:

o Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokumentationen etc., die es den von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Personenkrei-sen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

o Regelmäßige finanzielle Förderung von kulturellen Projekten und Begegnungsstätten, die die kulturelle Vielfalt der städtischen Bevölkerung repräsentieren. Integration dieser Programme in die offiziellen Kulturangebote der Stadt.

 

o Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, Plätze, etc.) zur Erinnerung an diskriminier-te Personen oder Gruppen, bzw. entsprechende Ereignisse.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Es gibt in Offenbach eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Vielfalt, von denen einige beispielhaft erwähnt werden: ZEHN-PUNKTE-AKTIONSPLAN

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a) Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokumentationen etc., die es den von Ras-sismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Personenkreisen er-möglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu ma-chen, z.B. in der Medienetage des Jugendzentrums Sandgasse z.B. mit Filmproduktio-nen von und mit Jugendlichen

b) Kulturangebote zur Pflege von Vielfalt.

c) Interkulturelle Wochen mit Beiträgen von zivilgesellschaftlichen Initiativen, Wohlfahrts-verbänden, Vereinen

d) Kulturfest der Nationen des Ausländerbeirats der Stadt mit Kulturvereinen aus der Stadt Offenbach

e) Mainuferfest und Fest der Nationen als Feste der Begegnung der Menschen und Kultu-ren

f) „Stolperstein“-Aktionen zum Gedenken an Opfer des Nazi-Regimes der Geschichtswerk-statt Offenbach

g) Routen durch die Geschichte der Migration in Offenbach mit Fahrradverein und Ge-schichtswerkstatt Offenbach

h) Ausstellung zur Migration nach Offenbach im Haus der Stadtgeschichte in Offenbach

 

Verpflichtung Nr. 10

RASSISTISCHE GEWALTTATEN UND KONFLIKTMANAGEMENT

Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassisti-schen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements.

Beispiele für Aktivitäten:

o Einsetzung eines Expertengremiums (Wissenschaftler, Praktiker, Betroffene), das die Stadtverwaltung und die Bevölkerung berät, Konfliktsituationen analysiert und vor übereilten Reaktionen warnt.

 

o Entwicklung eines Angebots an Konfliktmanagement- und Mediationsprogrammen für relevante Institutionen wie Polizei, Schulen, Jugendzentren, Integrationseinrichtungen etc.

 

Andere Aktivitäten (laufende oder geplante Maßnahmen)

Zur Umsetzung von Verpflichtung Nr. 10 kann die Stadt Offenbach auf eine Vielzahl von gut arbeitenden Gremien und erfolgreiche Einzelmaßnahmen verweisen: ZEHN-PUNKTE-AKTIONSPLAN

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a) Präventionsarbeit der Polizei zu den Themen Gewalt und Diskriminierung für Multiplikato-ren, an Schulen und Kooperation mit den runden Tischen der Lenkungsgruppe Präventi-on.

b) Gewaltpräventionskoffer an Schulen entwickelt von der Jugendarbeit der Stadt

c) Peer Group Mediation an Schulen

d) „Peoples Theater“ – Auftritte zur Gewaltprävention an Schulen

e) Mediatorenpool der Stadt zur Bearbeitung von Interkulturellen Konflikten in der Stadt

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