Aktionen Fraktion2011-16 Klinikum

Antrag auf einstweilige Verfügung

Die Bürgerinitiative, die im November und Dezember 3298 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Klinikums gesammelt hatte, hat einen Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht. Damit soll es der Stadt Offenbach verboten werden, das Klinikum Offenbach vor der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens zu verkaufen und so vollendete Tatsachen zu schaffen.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Empfehlung des Magistrats abgelehnt. Als Argument wurde angeführt, dass die Begründung des Bürgerbegehrens, das Klinikum befinde sich in einer Sanierung, welche bei konsequenter Fortführung eine schwarze Null bis 2015 erwarten ließe, falsch und irreführend gewesen sei. Somit seien die Bürger getäuscht worden. Demgegenüber rechnete der Magistrat in seinem Bericht vor, dass das Sanierungsziel im November 2012 um mehr als 2,5 Millionen Euro verfehlt wurde. Gegen den Vorwurf, die Bürger getäuscht zu haben, hat sich die Bürgerinitiative gewehrt und eine Klage gegen die Entscheidung der Stadt eingelegt. Bisher kam es aber noch zu keiner Verhandlung.

Wie jetzt im Rahmen des Verkaufsverfahrens bekannt wurde, hat das Klinikum das Sanierungsziel für 2012 jedoch mit Bravour erreicht und sogar übertroffen. »Dass das Sanierungsziel erreicht wurde, muss dem Magistrat schon im Januar bekannt gewesen sein«, so Gregory Engels, eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens. »Wenn man die vielen Millionen, die die Stadt für den Verkauf des Klinikums aufbringen wird, stattdessen dem Klinikum selber zur Verfügung stellen würde, würde die schwarze Null noch viel schneller erreicht werden, und es käme der Stadt in der Summe viel billiger zu stehen.«

1 Kommentar zu “Antrag auf einstweilige Verfügung

  1. Laut Sachwertgutachten ist das Klinikum, auch ohne das Grundstück in Offenbach Bieber, eine Viertel Million Euro Wert. Der Investitionsstau beträgt 80 bis höchstens 100 Millionen Euro und keineswegs 800 Mio. Euro, wie der Verkaufsbevollmächtigte, Herr Prof. Dr. Dr. Grimmiger behauptet. Offensichtlich hat er sich noch nie mit den Vermögenswerten des Klinikums auseinander gesetzt. Die 800 Mio. Euro sind auch rein analytisch nicht nachvollziehbar, da der gesamte Neubau unter 200 Mio. Euro gekostet hat.
    Jetzt soll ein privater Betreiber zusätzlich zu diesen Vermögenswerten 300 – 400 Millionen Euro von der Stadt erhalten. Einen Betrag den das Land aus anderen Töpfen als der Krankenhausfinanzierung übernehmen und der Stadt erstatten wird. Anzeichen dafür sind bereits in der Insolvenzabwendungsvereinbarung zu erkennen. Dieses Geld wurde dem Klinikum vom Land während seiner kommunalen Trägerschaft immer vorenthalten, trotz der Verpflichtungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für die bauliche Infrastruktur aufkommen zu müssen. Fakt ist, hätte oder würde das Klinikum diesen Betrag bekommen, könnte es in kommunaler Trägerschaft bereits ab 2014 einen positiven Jahresüberschuss von über 4 Mio Euro erwirtschaften. Dafür reicht der Wegfall der Zinslast für die aktuellen Darlehen und der Rückkauf der unwirtschaftlichen Leasing- und Contractingverträge. Diese Zahlen sind dem Lenkungsausschus der Stadt am 17.04.2013 vorgetragen worden.

    Sollte es zum Verkauf unter den aktuell bekannten Bedingungen kommen, werden massiv Steuergelder und öffentliches Eigentum einem privaten Investor ohne Gegenleistung geschenkt. Ich hoffe sehr, dass die Gegner des Verkauf vor Gericht Erfolg haben und dabei geprüft wird, ob dieser Verkauf nach deutschem und EU-Beihilferecht überhaupt rechtens ist.

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